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Wann ist ein Vermächtnis sinnvoll?

Von: Dr. Georg Weißenfels
  • Ein Vermächtnis unterscheidet sich deutlich von einer Vererbung
  • Ein Erbe hat neben Rechten auch eine Menge Pflichten
  • Ein Vermächtnis verschafft dem Vermächtnisnehmer ein Forderungsrecht

Wenn man seine letzten Angelegenheiten in einem Testament regeln will, dann geht es fast immer um die Verteilung von Vermögen.

In seinem Testament kann der Erblasser festlegen, welche Personen im Todesfall das Vermögen erhalten sollen.

Einfach und eindeutig kann man diese Vermögenszuteilung durch die Benennung von einem oder auch mehreren Erben in seinem Testament bewerkstelligen.

Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Erblassers

Hat man ein Testament errichtet und dort einen Erben eingesetzt, dann bekommt dieser Erbe im Erbfall das gesamte Vermögen des Verstorbenen.

Dieser Vermögenserwerb tritt beim Erben automatisch ein. Der Erbe muss im Erbfall nichts weiter unternehmen, um neuer Eigentümer des Geldes, der Immobilien und aller weiterer Vermögenswerte des Erblassers zu werden.

Der Erbe wird im Erbfall Rechtsnachfolger des Erblassers.

Der Erbe erbt positives und negatives Vermögen des Erblassers

Das bedeutet positiv, dass er das gesamte Vermögen des Erblassers bekommt.

Als Rechtsnachfolger des Erblassers muss sich der Erbe aber auch mit den unangenehmeren Seiten seiner Erbschaft auseinandersetzen.

So „erbt“ der Erbe zum Beispiel auch alle Schulden des Erblassers und muss sich als Rechtsnachfolger um die Regulierung dieser Schulden kümmern.

Die Abwicklung der Erbschaft ist die Sache des Erben

Ebenfalls muss sich der Erbe um die Abwicklung der Erbschaft kümmern.

So ist es z.B. Aufgabe des Erben, eine vom Erblasser gegebenenfalls bis zu seinem Tod genutzte Mietwohnung zu räumen und dem Vermieter zurückzugeben.

Auch andere laufende Vertragsverhältnisse des Erblassers mit Versicherungs- oder Versorgungsunternehmen, Internetprovidern oder Telefongesellschaften müssen vom Erben abgewickelt werden.

Schließlich benötigt der Erbe oft einen Erbschein, darf seine Erbschaft auch dem Finanzamt melden und muss sich zu diesem Zweck mit den zuständigen Behörden auseinander setzen.

Auf den Erben kommt nach einem Erbfall also nicht nur eine oft merkliche Vermögensmehrung, sondern auch eine Menge Arbeit und diverse Verpflichtungen
zu.   

Die Alternative zur Vererbung: Das Vermächtnis

Will der Erblasser einer bestimmten Person für den Erbfall etwas zukommen lassen, ohne diese Person als Erben einzusetzen, dann gibt es an Stelle der Erbeinsetzung eine weitere Alternative für den Erblasser:

Er kann in seinem Testament ein Vermächtnis aussetzen.

Durch ein Vermächtnis  kann man in seinem Testament jeden beliebigen Vermögensvorteil einer bestimmten Person zuwenden.

Der Vermächtnisnehmer erwirbt ein Forderungsrecht und hat keine Pflichten

Ein Vermächtnis ist der Höhe nach nicht begrenzt und kann sogar den Wert des Erbes übersteigen.

Die durch ein Vermächtnis begünstigte Person (der so genannte Vermächtnisnehmer) kann sein Vermächtnis nach dem Erbfall vom Erben einfordern, ohne die Verpflichtungen eines Erben übernehmen zu müssen.

Der Vermächtnisnehmer muss sich demnach nicht um die Abwicklung der Erbschaft kümmern und er übernimmt auch keine Haftung für Schulden des Erblassers.

Ein Vermächtnis kann in einem Testament vor allem dann sinnvoll eingesetzt werden, wenn der Erblasser für den Fall seines Todes nicht sein Vermögen als Ganzes, sondern nur einzelne Teile davon an bestimmte Personen weitergeben will.

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